Teile, die nicht von GIANT hergestellt wurden
Für Komponenten von Drittanbietern, einschließlich Federgabeln, Dämpfer und Gruppen, gilt ausschließlich die Garantie des Originalherstellers.
Eingeschränkte Rechtsmittel
Sofern nicht anders angegeben, beschränkt sich der einzige Rechtsbehelf im Rahmen der oben genannten Garantie oder einer stillschweigenden Garantie auf den Ersatz der defekten Teile durch gleich- oder höherwertige Teile nach alleinigem Ermessen von GIANT. Diese Garantie gilt ab dem Kaufdatum, gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar, es sei denn, das Fahrrad ist registriert. In keinem Fall ist GIANT für direkte, zufällige oder Folgeschäden verantwortlich, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für Personen- oder Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, Garantie, Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder einer anderen Theorie beruhen.
Ausschlüsse
Die obige Garantie oder eine stillschweigende Garantie gilt nicht:
- Normaler Verschleiß von Teilen wie Reifen, Ketten, Bremsen, Kabeln und Zahnrädern, sofern keine Montage- oder Materialfehler vorliegen.
- Fahrräder, die von einem anderen als einem autorisierten GIANT-Händler gewartet wurden.
- Unsachgemäße Wartung, Montage oder Installation.
- Korrosion.
- Änderungen gegenüber dem Originalzustand.
- Verwendung des Fahrrads für abnormale, wettbewerbsorientierte und/oder kommerzielle Aktivitäten oder für andere Zwecke als die, für die das Fahrrad entwickelt wurde.
- Schäden, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung verursacht wurden.
- Schäden oder Ausfälle aufgrund von Unfällen, Vernachlässigung, Missbrauch oder abnormalem und übermäßigem Gebrauch.
- Unsachgemäße Änderung oder Installation von Komponenten, Teilen oder Zubehör, die ursprünglich nicht für das verkaufte Fahrrad bestimmt oder mit diesem kompatibel sind.
- Lack- und Dekorschäden, die durch die Teilnahme an Wettkämpfen, Sprüngen, Downhill und/oder das Training für solche Aktivitäten oder Veranstaltungen oder durch das Aussetzen des Fahrrads oder das Fahren unter schwierigen Bedingungen oder Klimabedingungen entstanden sind.
- Arbeitskosten für den Austausch oder die Umstellung von Teilen.
Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Garantie und vorbehaltlich aller zusätzlichen Garantien haften Giant und seine Mitarbeiter und Vertreter nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich durch Fahrlässigkeit oder Versäumnisse verursachte Neben- und Folgeschäden), die durch ein Giant-Produkt entstehen oder dieses betreffen.
Giant übernimmt keine weiteren Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Alle stillschweigenden Garantien, einschließlich der Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, sind auf die Dauer der oben genannten ausdrücklichen Garantien beschränkt.
Jeder Anspruch auf diese Garantie muss über einen autorisierten Giant-Händler oder -Vertriebspartner geltend gemacht werden. Der Kaufbeleg oder ein anderer Nachweis des Kaufdatums ist erforderlich, bevor ein Garantieanspruch bearbeitet werden kann.
Bei Ansprüchen, die außerhalb des Landes, in dem die Ware gekauft wurde, geltend gemacht werden, können Gebühren und zusätzliche Einschränkungen anfallen.
Garantiedauer und -details können je nach Land unterschiedlich sein. Diese Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, und Sie können auch andere Rechte haben, die sich von Ort zu Ort unterscheiden können. DIESE GARANTIE HAT KEINEN EINFLUSS AUF IHRE GESETZLICHEN RECHTE.
Die für Ihr Land geltenden Garantierichtlinien finden Sie auf der unten aufgeführten Website, wo Sie Ihren Standort auswählen können: https://www.giant-bicycles.com/global/countryselect