Wir wünschen uns natürlich, dass mit deinem Liv Bike immer alles in Ordnung ist und dass du stets zufrieden damit bist. Falls doch einmal etwas nicht stimmen sollte, hast du neben der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich unsere freiwillige lebenslange Herstellergarantie ab Kaufdatum auf unsere Rahmen für Erstbesitzer.

Die Unterschiede im Überblick

Gewährleistung

  • 2 Jahre ab Kaufdatum
  • Unabhängig vom Besitzer
  • Nur auf Material- und Verarbeitungsfehler, die schon bei Auslieferung bestanden
  • Kosten für den Umbau übernehmen wir (extra Kosten für Reinigung oder zusätzliche Arbeiten, wegen eines schlechten Pflegezustands, muss der Kunde selber tragen)

** Bitte beachte unsere Ausschlüsse im weiteren Verlauf unten!

Garantie

  • lebenslang ab Kaufdatum
  • Nur für Erstbesitzer
  • Nur auf Material- und Verarbeitungsfehler, die schon bei Auslieferung bestanden
  • Auf alle GIANT Teile (Rahmen *, starre Gabeln, usw.)
  • Kosten für den Umbau übernehmen wir (extra Kosten für Reinigung oder zusätzliche Arbeiten, wegen eines schlechten Pflegezustands, muss der Kunde selber tragen)

* Gültig ab Modelljahr 2012, ausgenommen sind Downhill Rahmen
* * Bitte beachte unsere Ausschlüsse im weiteren Verlauf unten!

** Ausschlüsse:

Die obige Gewährleistung und Garantie oder jede stillschweigend eingeschlossene Garantie, umfasst nicht:

  • Normale Abnutzung von Teilen wie Reifen, Ketten, Kettenblätter, Bremsen, Kabel, Griffen, Lenkerband, Lagern und Zahnräder, wenn es sich nicht um Montage- oder Materialfehler handelt.
  • Fahrräder, die von einem anderen Anbieter als einem autorisierten GIANT/LIV/Momentum-Händler gewartet wurden.
  • Änderungen des ursprünglichen Zustands z.B. mit Teilen, die nicht original verbaut wurden.
  • Verwendung des Fahrrades für ungewöhnliche, Wettbewerbs- und/oder wirtschaftliche Aktivitäten oder
    zu einem Zweck, für welchen das Fahrrad nicht vorgesehen.
  • Schäden, die verursacht wurden, weil das Eigentümerhandbuch nicht beachtet wurde.
  • Lack- und Dekorschäden durch Teilnahme an Wettkämpfen, Sprünge, Downhill-Rennen und/oder
    Training für solche Aktivitäten oder Veranstaltungen, oder durch den Kontakt des Fahrrads mit oder
  • Den Einsatz bei extremen (Witterungs-)Bedingungen.
  • Arbeitskosten für den Ersatz oder Austausch von Teilen.

Wie du deine Garantie- und Gewährleistungsanfrage geltend machst

Schritt 1

Melde deine Garantie und Gewährleistungsanfrage über deinen GIANT Fachhändler an. Damit du diese geltend machen kannst, benötogst du unbedingt den original Kaufbeleg. Dein Händler kümmert sich um die reibungslose Abwicklung direkt mit dem GIANT Deutschland Service Center.

Schritt 2

Sollte der zu ersetzende Artikel nicht mehr in der Originalfarbe verfügbar sein, bekommst du eine andere Farbe.

Wichtige Tipps und Infos:

Dann melde den Schaden inklusive Bilder bitte über das Formular "Crash Replacement" an. Weitere Infos bekommst du hier.

Der beschädigte Artikel muss in jedem Fall zur Prüfung an uns geschickt werden.

Sollte der zu ersetzende Artikel nicht mehr in der Originalfarbe verfügbar sein, bekommst du eine andere Farbe oder ein Upgrade auf das Nachfolgemodell.

GARANTIE INFORMATION

Die folgende beschränkte Garantie gilt für alle aktuellen GIANT & Liv Fahrräder, die ab 2012 hergestellt wurden. Für Fahrräder mit Baujahr 2011 und älter konsultieren Sie bitte Ihre Bedienungsanleitung oder wenden Sie sich an GIANT oder Ihren autorisierten GIANT-Händler, um die entsprechenden Garantieinformationen zu erhalten.

Giant Bicycle, Inc. übernimmt keine Garantie für individuelle Aufzeichnungen von Seriennummern. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls werden Ihre persönlichen Aufzeichnungen benötigt. Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg für den Fall auf, dass ein Garantiefall registriert werden muss.

Wichtig: Bitte notieren Sie sich den Modellnamen und die Seriennummer Ihres Giant-Fahrrads.
Sie finden die Rahmennummer Ihres GIANT Fahrrads auf dem Sitzrohr, unter dem Oberrohr, in der Nähe des Tretlagergehäuses (Kurbelgehäuse), auf der Unterseite des Tretlagergehäuses oder auf dem linken hinteren Ausfallende (Hinterradnabe).

Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an Ihren autorisierten GIANT-Händler, um zu erfahren, wo sich die Seriennummer auf Ihrem Fahrrad befindet. Bewahren Sie den Kaufbeleg als Referenz auf; diese Aufzeichnung wird Ihnen auch bei polizeilichen Ermittlungen oder Versicherungsansprüchen helfen.

Erforderlicher Zusammenbau beim Kauf
Diese Garantie gilt nur für Fahrräder und Rahmensets, die bei einem autorisierten GIANT-Händler neu gekauft und von diesem Händler zum Zeitpunkt des Kaufs montiert wurden.

Registrierung und erweiterter Garantieschutz
Ab dem 1. August 2022 erhalten registrierte Fahrräder erweiterte Vorteile, die im Folgenden beschrieben werden. Ein registriertes Fahrrad ist definiert als ein Fahrrad, das vom ursprünglichen Eigentümer innerhalb von 90 Tagen nach dem Kaufdatum online registriert wurde. Sie können Ihr Fahrrad auf der GIANT-Website registrieren.

Limitierte Garantie
Giant garantiert dem Erstbesitzer unter eingeschränkten Bedingungen, dass der Rahmen, die Starrgabel, die Originalteile, die Fahrerausrüstung oder die Serviceausrüstung jedes neuen GIANT-Produkts (GIANT, Liv, Momentum), einschließlich E-Bikes und Rahmensets der Marke Giant, für die unten angegebenen Zeiträume frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese Garantie gilt nur für Fahrräder, Rahmensätze und Ausrüstungen, die ursprünglich neu bei einem autorisierten GIANT-Händler oder in den Online-Webstores der GIANT Group gekauft und montiert wurden.

Gewährleistungsfrist1 Jahr2 Jahre3 Jahre10 JahreLebenslang
Fahrradrahmen (DH Rahmen ausgeschlossen)JA
Starre GabelJA
Downhill-RahmenJA
Komponenten der Eigenmarke GIANTJA
ektronische E-Bike-KomponentenJA
E-Bike AkkuJA (oder 600 Ladezyklen)
Pedale, Griffe, Lenkerband, SattelJA (nicht registrierte Räder))JA (registrierte Räder))
Farbe und AufkleberJA
Oben nicht genannte TeileJA

Die Garantie für Komponenten von Drittanbietern wird durch die Garantierichtlinien der Originalmarke abgedeckt.

Für Zweiteigentümer gelten die unten aufgeführten Bestimmungen.

Zweitbesitzergarantie
Um die Umwelt zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird bei registrierten Fahrrädern die ursprüngliche Rahmengarantie auf den zweiten Besitzer für 2 Jahre verlängert (andere aufeinanderfolgende Besitzer sind nicht eingeschlossen und andere Teile sind nicht eingeschlossen). Der Garantiezeitraum gilt ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Erstbesitzers.

Giant garantiert das für die nachfolgend genannten Zeiträume.

Zweitbesitzergarantie1 Jahr2 Jahre
Fahrradrahmen (DH ausgeschlossen)JA (ab Zweitbesitzer Kaufdatum)
Starre GabelJA (ab Kaufdatum des Zweitbesitzer, falls innerhalb der ursprünglichen Garantiezeit verkauft)
Komponenten der Eigenmarke GIANTJA (ab Erstbesitzer Kaufdatum)
Pedale, Griffe, Lenkerband, SattelJA (ab Erstbesitzer Kaufdatum)
Elektronische E-Bike-KomponentenJA (ab Erstbesitzer Kaufdatum)
Oben nicht genannte TeileJA (ab Erstbesitzer Kaufdatum)

1) Die Garantie für Komponenten von Drittanbietern wird durch die Garantierichtlinien der Originalmarke abgedeckt.

2) Die Zweitbesitzergarantie ist nur gültig, wenn der ursprüngliche Besitzer das Fahrrad registriert hat.

3) Die Garantie für den Rahmen und die starre Gabel geht nicht über die ursprüngliche Garantiebeschränkung hinaus. (*nur für registrierte Fahrräder)

Teile, die nicht von GIANT hergestellt wurden
Für Komponenten von Drittanbietern, einschließlich Federgabeln, Dämpfer und Gruppen, gilt ausschließlich die Garantie des Originalherstellers.

Eingeschränkte Rechtsmittel
Sofern nicht anders angegeben, beschränkt sich der einzige Rechtsbehelf im Rahmen der oben genannten Garantie oder einer stillschweigenden Garantie auf den Ersatz der defekten Teile durch gleich- oder höherwertige Teile nach alleinigem Ermessen von GIANT. Diese Garantie gilt ab dem Kaufdatum, gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar, es sei denn, das Fahrrad ist registriert. In keinem Fall ist GIANT für direkte, zufällige oder Folgeschäden verantwortlich, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für Personen- oder Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, Garantie, Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder einer anderen Theorie beruhen.

Ausschlüsse
Die obige Garantie oder eine stillschweigende Garantie gilt nicht:

  • Normaler Verschleiß von Teilen wie Reifen, Ketten, Bremsen, Kabeln und Zahnrädern, sofern keine Montage- oder Materialfehler vorliegen.
  • Fahrräder, die von einem anderen als einem autorisierten GIANT-Händler gewartet wurden.
  • Unsachgemäße Wartung, Montage oder Installation.
  • Korrosion.
  • Änderungen gegenüber dem Originalzustand.
  • Verwendung des Fahrrads für abnormale, wettbewerbsorientierte und/oder kommerzielle Aktivitäten oder für andere Zwecke als die, für die das Fahrrad entwickelt wurde.
  • Schäden, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung verursacht wurden.
  • Schäden oder Ausfälle aufgrund von Unfällen, Vernachlässigung, Missbrauch oder abnormalem und übermäßigem Gebrauch.
  • Unsachgemäße Änderung oder Installation von Komponenten, Teilen oder Zubehör, die ursprünglich nicht für das verkaufte Fahrrad bestimmt oder mit diesem kompatibel sind.
  • Lack- und Dekorschäden, die durch die Teilnahme an Wettkämpfen, Sprüngen, Downhill und/oder das Training für solche Aktivitäten oder Veranstaltungen oder durch das Aussetzen des Fahrrads oder das Fahren unter schwierigen Bedingungen oder Klimabedingungen entstanden sind.
  • Arbeitskosten für den Austausch oder die Umstellung von Teilen.

Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Garantie und vorbehaltlich aller zusätzlichen Garantien haften Giant und seine Mitarbeiter und Vertreter nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich durch Fahrlässigkeit oder Versäumnisse verursachte Neben- und Folgeschäden), die durch ein Giant-Produkt entstehen oder dieses betreffen.

Giant übernimmt keine weiteren Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Alle stillschweigenden Garantien, einschließlich der Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, sind auf die Dauer der oben genannten ausdrücklichen Garantien beschränkt.

Jeder Anspruch auf diese Garantie muss über einen autorisierten Giant-Händler oder -Vertriebspartner geltend gemacht werden. Der Kaufbeleg oder ein anderer Nachweis des Kaufdatums ist erforderlich, bevor ein Garantieanspruch bearbeitet werden kann.

Bei Ansprüchen, die außerhalb des Landes, in dem die Ware gekauft wurde, geltend gemacht werden, können Gebühren und zusätzliche Einschränkungen anfallen.

Garantiedauer und -details können je nach Land unterschiedlich sein. Diese Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, und Sie können auch andere Rechte haben, die sich von Ort zu Ort unterscheiden können. DIESE GARANTIE HAT KEINEN EINFLUSS AUF IHRE GESETZLICHEN RECHTE.

Die für Ihr Land geltenden Garantierichtlinien finden Sie auf der unten aufgeführten Website, wo Sie Ihren Standort auswählen können: https://www.giant-bicycles.com/global/countryselect